Steuerbonus oder Zuschuss? Sanierung richtig fördern 2027
Steuerbonus oder Zuschuss: Was bringt bei der Sanierung mehr?

Kurzantwort: Mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG ziehst du 20 Prozent der Kosten energetischer Maßnahmen über drei Jahre direkt von der Einkommensteuer ab, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Der BAFA-Zuschuss für Dämmung und Fenster beträgt seit Juli 2026 nur 15 Prozent.
Für die Gebäudehülle bringt der Steuerbonus deshalb meist mehr, für eine neue Heizung der KfW-Zuschuss mit mindestens 30 Prozent. Für dieselbe Maßnahme musst du dich entscheiden.
Du planst neue Fenster, eine Fassadendämmung oder eine Wärmepumpe und fragst dich, ob du einen Zuschuss beantragen oder die Kosten von der Steuer absetzen sollst. Die Förderreform vom 21. Juli 2026 hat diese Rechnung für viele Maßnahmen gedreht.
Dieser Artikel ist Teil unseres Ratgebers Energetische Sanierung. Hier vergleichst du beide Wege mit Rechenbeispielen, siehst die Voraussetzungen und erfährst, wie du beide für verschiedene Maßnahmen kombinierst.
Inhalt: Was ist der Steuerbonus · Vergleich auf einen Blick · Vier Rechenbeispiele · Voraussetzungen § 35c · Voraussetzungen Zuschuss · Kombinieren · Entscheidungshilfe · Sinsheim und Kraichgau · Fehler · Checkliste · FAQ
Was ist der Steuerbonus für die energetische Sanierung?
Der Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz ist eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum. Du ziehst 20 Prozent der Kosten direkt von deiner Steuerschuld ab, verteilt auf drei Jahre: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses, 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im dritten Jahr. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt.
Weil der Abzug von der Steuerschuld erfolgt und nicht vom Einkommen, spart jeder Euro Ermäßigung einen Euro Steuer, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Einen Antrag vorab gibt es nicht, du machst die Kosten nach Abschluss in der Steuererklärung geltend.
Begünstigt sind:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage und Optimierung bestehender Heizungen
- Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Außenliegender Sonnenschutz
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung, diese zu 50 Prozent
Die Maßnahme muss nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.
Steuerbonus und Zuschuss im Vergleich
Der Steuerbonus bringt 20 Prozent auf bis zu 200.000 Euro Kosten, verlangt aber Selbstnutzung und genug Einkommensteuer. Der BAFA-Zuschuss bringt 15 Prozent auf bis zu 30.000 Euro, mit Sanierungsfahrplan bis 60.000 Euro, und wird vor Beginn beantragt. Die KfW-Heizungsförderung bringt 30 bis 80 Prozent auf bis zu 28.000 Euro.
Was bringt mehr? Vier Rechenbeispiele
Bei der Gebäudehülle liegt der Steuerbonus in allen Beispielen vorn, weil er 20 statt 15 Prozent bringt und höhere Kosten berücksichtigt. Bei der Heizung liegt der KfW-Zuschuss deutlich vorn. Die Beispiele gelten für ein selbst genutztes Einfamilienhaus mit ausreichender Steuerlast, Stand 31.10.2026.
Beispiel 1: Fassadendämmung für 40.000 Euro
Förderung
BAFA ohne iSFP
15 % von 30.000 € = 4.500 €
BAFA mit iSFP
15 % von 30.000 € + 20 % von 10.000 € = 6.500 €
Steuerbonus
20 % von 40.000 € = 8.000 € (2.800 + 2.800 + 2.400)
Beispiel 2: Zwölf neue Fenster für 18.000 Euro
Förderung
BAFA
15 % von 18.000 € = 2.700 €
Steuerbonus
20 % von 18.000 € = 3.600 € (1.260 + 1.260 + 1.080)
Beispiel 3: Wärmepumpe für 35.000 Euro statt funktionierender Ölheizung
Annahme: Selbstnutzer, Haushaltseinkommen über der Grenze für den Einkommensbonus.
Förderung
KfW 458, Antrag bis 31.01.2027
30 % + 16 % von 28.000 € = 12.880 €
KfW 458, Antrag ab 01.02.2027
30 % + 12 % von 27.250 € = 11.445 €
Steuerbonus
20 % von 35.000 € = 7.000 €
Mit Einkommensbonus fällt der KfW-Zuschuss noch höher aus. Für Wärmepumpen ist ab dem ersten Quartal 2027 eine Umstellung geplant: 15 Prozent Grundförderung plus 15 Prozentpunkte für Geräte aus der EU.
Beispiel 4: Großes Hüllenpaket für 60.000 Euro mit Sanierungsfahrplan
Förderung
BAFA mit iSFP
15 % von 30.000 € + 20 % von 30.000 € = 10.500 €
Steuerbonus
20 % von 60.000 € = 12.000 €
Wichtig: Beim BAFA-Zuschuss kommen 50 Prozent Förderung für Fachplanung und Baubegleitung hinzu, höchstens 2.500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Beim Steuerbonus zählen diese Kosten ebenfalls zu 50 Prozent. Rechne bei knappen Unterschieden beide Posten mit ein.
Du willst wissen, welcher Weg für dein Vorhaben besser ist? Wir stellen dir die Kosten je Maßnahme so auf, dass dein Energie- oder Steuerberater beide Wege durchrechnen kann. Anfrage senden
Welche Voraussetzungen gelten für den Steuerbonus?
Das Haus muss selbst bewohnt oder unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen sein und bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre. Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen und eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellen. Du brauchst eine Rechnung mit Objektadresse und musst unbar auf das Konto des Unternehmens zahlen.
- Selbstnutzung: Vermietete Objekte sind ausgeschlossen.
- Gebäudealter: älter als zehn Jahre bei Beginn, gerechnet ab Herstellung, nicht ab Kauf.
- Fachunternehmen: Ausführung und Bescheinigung durch einen Fachbetrieb.
- Mindestanforderungen: Die technischen Vorgaben der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung, etwa U-Werte für Fenster und Dämmung.
- Rechnung und Zahlung: Rechnung in deutscher Sprache mit Maßnahme, Arbeitsleistung und Adresse, vollständig und unbar bezahlt.
- Steuerlast: In jedem der drei Jahre muss genug Einkommensteuer anfallen. Was nicht verrechnet werden kann, verfällt.
- Keine Doppelförderung: kein Zuschuss oder KfW-Kredit und keine Handwerkerermäßigung nach § 35a für dieselben Kosten.
Praxistipp: Rechne vor der Entscheidung nach, ob deine Steuerschuld reicht. Bei 40.000 Euro Kosten brauchst du im ersten und zweiten Jahr je 2.800 Euro und im dritten Jahr 2.400 Euro Einkommensteuer, die verrechnet werden können. Gerade bei Rentnern oder in Jahren mit Elternzeit ist der Zuschuss oft sicherer.
Welche Voraussetzungen gelten für den Zuschuss?
Für den BAFA-Zuschuss an der Gebäudehülle brauchst du einen Energieeffizienz-Experten, der die technische Projektbeschreibung erstellt, und einen unterschriebenen Handwerkervertrag, der nur bei Förderzusage wirksam wird. Den Antrag stellst du vor Beginn der Arbeiten. Nach Abschluss weist du die Ausführung nach, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
- Fenster: Uw-Wert höchstens 0,95 W/(m²K).
- Außenwand: U-Wert höchstens 0,20 W/(m²K).
- Dach und oberste Geschossdecke: U-Wert höchstens 0,14 W/(m²K).
- Kellerdecke: U-Wert höchstens 0,25 W/(m²K).
Für die Heizung beantragst du den Zuschuss bei der KfW, ebenfalls vor Beginn und mit Vertrag unter Förderbedingung. Wie du Fassade und Fenster technisch umsetzt, steht in den Ratgebern Fassade dämmen und Fenster tauschen.
Kannst du Steuerbonus und Zuschuss kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht. Für verschiedene Maßnahmen kannst du die Wege aber mischen, etwa die Heizung über den KfW-Zuschuss und die Fassadendämmung über den Steuerbonus. Wer das ganze Haus über den KfW-Kredit 261 zum Effizienzhaus saniert, kann für diese Kosten keinen Steuerbonus nutzen.
So kann eine kombinierte Strategie aussehen:
- Heizung: KfW 458, weil 30 bis 80 Prozent mehr bringen als 20 Prozent.
- Fassade, Dach und Fenster: Steuerbonus, weil 20 Prozent mehr bringen als 15 Prozent, sofern genug Steuerlast da ist.
- Kleine Optimierungen: je nach Betrag und Aufwand.
Wer über mehrere Jahre saniert, sollte die Maßnahmen sauber trennen: eigene Angebote, eigene Rechnungen, eigene Nachweise. Lass die Aufteilung vorab von deinem Steuerberater prüfen.
Steuerbonus oder Zuschuss in Sinsheim und im Kraichgau
Für Eigentümer im Rhein-Neckar-Kreis kommt ein regionaler Punkt hinzu: Das Kombi-Darlehen Wohnen der L-Bank setzt voraus, dass du parallel ein weiteres Förderprogramm nutzt, etwa eine BEG-Förderung. Ob der Steuerbonus dafür ausreicht, klärst du vor der Entscheidung mit deiner Hausbank oder der L-Bank.
Eine neutrale Erstberatung bietet die KLiBA.
- Erstberatung: KLiBA Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis, Telefon 06221 99875-0.
- Landesförderung: Alle L-Bank-Programme stehen in unserer Übersicht Fördermöglichkeiten im Kraichgau und Rhein-Neckar-Kreis.
- Steuer: Für die individuelle Rechnung ist dein Steuerberater zuständig.
Mehr zu unserer Arbeit auf der Seite energetische Sanierung in Sinsheim.
Typische Fehler bei der Wahl des Förderwegs
- Aus Gewohnheit den Zuschuss gewählt: Bei Dämmung und Fenstern bringt der Steuerbonus oft mehr.
- Steuerlast nicht geprüft: Was nicht verrechnet werden kann, verfällt.
- Bar bezahlt: Kein Steuerbonus.
- Bescheinigung vergessen: Ohne Fachunternehmerbescheinigung erkennt das Finanzamt nichts an.
- Beides für dieselbe Maßnahme beantragt: Doppelförderung ist ausgeschlossen.
- Zuschuss gewählt, aber Antrag zu spät: Danach bleibt nur noch der Steuerbonus.
Weitere Kostenfallen stehen im Ratgeber über die teuersten Fehler vor dem Sanierungsstart.
Checkliste: Den richtigen Förderweg wählen
- Maßnahmen einzeln auflisten: Hülle, Fenster, Heizung, Planung
- Je Maßnahme Zuschuss und Steuerbonus durchrechnen
- Steuerlast für die nächsten drei Jahre abschätzen
- Selbstnutzung und Gebäudealter prüfen
- Bei Zuschuss: Energieeffizienz-Experte, Vertrag mit Bedingung, Antrag vor Beginn
- Bei Steuerbonus: Fachunternehmen, Bescheinigung, unbare Zahlung
- Termine beachten: Heizungsboni sinken ab 01.02.2027
- Aufteilung mit Steuerberater abstimmen
Häufige Fragen zu Steuerbonus und Zuschuss
Wie hoch ist der Steuerbonus für die energetische Sanierung?
20 Prozent der Kosten, verteilt auf drei Jahre mit 7, 7 und 6 Prozent, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Damit sind Kosten bis 200.000 Euro begünstigt.
Was ist besser: Steuerbonus oder BAFA-Zuschuss?
Für Dämmung und Fenster meist der Steuerbonus, weil er 20 statt 15 Prozent bringt. Voraussetzung sind Selbstnutzung und ausreichende Steuerlast. Für eine neue Heizung ist der KfW-Zuschuss mit 30 bis 80 Prozent meist besser.
Kann ich Steuerbonus und Förderung kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen ja, etwa Heizung über KfW und Fassade über den Steuerbonus.
Muss ich den Steuerbonus vorher beantragen?
Nein. Du machst die Kosten nach Abschluss der Maßnahme in der Einkommensteuererklärung geltend und legst die Bescheinigung des Fachunternehmens bei.
Gilt der Steuerbonus auch für vermietete Häuser?
Nein, nur für selbst genutztes oder unentgeltlich überlassenes Wohneigentum. Bei Vermietung kommen Zuschüsse und die Abschreibung als Werbungskosten infrage.
Bis wann gilt der Steuerbonus?
Für Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden.
Was passiert, wenn meine Steuer nicht reicht?
Der Teil der Ermäßigung, der in einem Jahr nicht verrechnet werden kann, verfällt. Eine Verlängerung über drei Jahre hinaus gibt es nicht. Bei geringer Steuerlast ist der Zuschuss deshalb oft sicherer.
Fazit: Je Maßnahme rechnen, nicht aus Gewohnheit entscheiden
Seit der Förderreform 2026 lohnt sich der Steuerbonus für Dämmung und Fenster oft mehr als der Zuschuss, für die Heizung bleibt der KfW-Zuschuss vorn. Wer jede Maßnahme einzeln rechnet, die Steuerlast prüft und die Termine 2027 kennt, holt das Maximum heraus. Für die Umsetzung stehen wir bereit: Anfrage senden.
Den Überblick über alle Maßnahmen findest du im Ratgeber Energetische Sanierung. Ob sich ein Sanierungsfahrplan für dich rechnet, zeigt der Ratgeber zum individuellen Sanierungsfahrplan.
Aktualisiert am: 31.10.2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Förderberatung. Wir sind keine Steuerberater. Für deine individuelle Situation wende dich an einen Steuerberater.










